Kircheneintritt oder -austritt

Kircheneintritt oder -austritt


 

Kircheneintritt

Für einen Kircheneintritt ist es am einfachsten, wenn Sie das Eintrittsformular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben und dann an das Sekretariat schicken.

Eine Pfarrperson wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Der Kirchgemeinderat wird an der nächstmöglichen Sitzung den Eintritt bestätigen. Anschliessend werden Sie von uns eine Bescheinigung erhalten. Die Einwohnerkontrolle Bolligen wird von uns entsprechend benachrichtigt.

Kirchenaustritt

Falls Sie einen Kirchenaustritt in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, diese Website vorher zu besuchen: www.mehr-als-du-glaubst.ch. Ihre Mitgliedschaft in der reformierten Kirchgemeinde Bolligen ermöglicht viel mehr, als nur die Sonntagsgottesdiente und das Kirchengeläut. Sie ermöglichen u.a. ein grosszügiges Angebot für Bolliger Kinder und Jugendliche oder die Unterstützung von Bolligens Älteren und Benachteiligten. All dies wird ohne genügend Kirchenmitglieder nicht möglich sein.

Für einen Kirchenaustritt setzten Sie einen Brief mit Angaben zur Person und gültiger Unterschrift auf und senden diesen ans Sekretariat.

Ihr Austritt wird anschliessend bearbeitet. Als Austrittsdatum zählt der Poststempel.